Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Verwendung eines Angebots, sowohl mündlich, per Fax, per E-Mail oder per Post der
Firma Grund & Haus -Immobilien erkennt der Empfänger die nachstehenden AGB´s an:
§ 1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenzeitliche Verkäufe, Vermietung oder Verpachtung bleibenvorbehalten.
Alle Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben bzw. nutzen will. Angebote sind stets streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte macht Schadensersatzpflichtig. Auch Bevollmächtige haften für die Provision persönlich. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte an den er Maklerinformationen weitergegeben hat, einen Vertrag selbst abschließt. Alle Provision werden stets sofort bei Abschluss eines Kauf-, Miet-, Pacht- oder eines anderen Nutzungsvertrages fällig.
§ 2 Grund & Haus -Immobilien ist uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
§ 3 Als Verwendung des Angebotes gilt z.B. die Kontaktaufnahme mit uns oder dem Eigentümer. Ist Ihnen das Angebot von Grund & Haus -Immobilien bereits von anderer Seite unterbreitet worden oder werden darüber bereits Verhandlungen geführt, hat eine sofortige schriftliche Bekanntgabe zu erfolgen, woher die Kenntnisse über das Objekt erlangt worden sind, andernfalls gilt der Nachweis als von Grund & Haus -Immobilien erbracht. Die Meldefrist beträgt drei Werktage nach Zugang des Angebotes.
§ 4 Der Angebotsempfänger verpflichtet sich, mit den Eigentümern/Besitzern des angebotenen Objekt nur nach Absprache mit uns in Verbindung zu treten.
Bei Kontakt zum Eigentümer/Besitzer ist stets Grund & Haus -Immobilien als Anbieter zu benennen. Einen Anspruch auf Provision haben wir auch dann, wenn der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt. Bei dem Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertragvertrages zwischen dem Eigentümer/ Besitzer und dem Empfänger des angebotenen Objektes bleibt unser Anspruch auf Provision bestehen. Der Provisionsanspruch Dritter ist ausgeschlossen.
§ 5 Der Empfänger ist verpflichtet , Grund & Haus -Immobilien von jeglichen Vertragsabschluß unter der Nennung der Konditionen zu informieren und auf verlangen eine Abschrift des geschlossenen Vertrages zur Verfügung zustellen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn über ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt nach einem Vertragsabschluß ein weiterer Vertrag mit zusätzlicher wirtschaftlicher Bedeutung geschlossen wird (z.B. Ankauf eines zunächst gemieteten Objektes). Eine vorher gezahlte geringere Provision wird jedoch auf die dann fällige Provision angerechnet.
§ 6 Die Provision ist auch dann vom Erwerber, Mieter oder Pächter an uns zu zahlen, wenn ein nach Art, Lage oder Ausdehnung anderes Objekt des Verkäufers, Vermieters bzw. Verpächters erworben oder sonst zum Gegenstand eines Vertrages mit dem Empfänger gemacht wird, wobei es bei der Entstehung des Provisionsanspruches ohne Einfluss ist, ob der angebotene oder ein anderer Vertragstyp zum Abschluss kam.
§ 7 Die Provision beträgt, soweit nicht anders vereinbart:
vom Käufer bei Kaufverträgen: 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. 19 % Mwst.
vom Verkäufer bei Kaufverträgen: 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. 19 % Mwst.
vom Mieter bei Wohnungsmietverträgen: 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19 %Mwst.
vom Mieter bei Gewerbemietverträgen: 1,19 Monatskaltmieten inkl. 19 %Mwst.
vom Vermieter bei Gewerbemietverträgen: 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19 %Mwst.
§ 8 Beim Auftrag zur Herbeiführung einer Reservierung ist der Kaufinteressent zur sofortigen Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von 15% der am Tage des Notartermins fälligen Provision zzgl. Mwst. mindestens aber 800,- EUR verpflichtet. Grund & Haus - Immobilien verpflichtet sich während des Reservierungszeitraums das reservierte Objekt keinen weiteren Interessenten anzubieten oder darüber Kaufverhandlungen zu führen. Grund & Haus - Immobilien wird sofort den Verkäufer über die Reservierung informieren und dessen Zustimmung einholen. Die Reservierungsgebühr ist für die Aufwendungen, die Grund & Haus - Immobilien anlässlich der Durchführung des Reservierungsauftrages entstehen und ferner auch eine Risikoentschädigung für einen möglichen Verdienstausfall von Grund & Haus - Immobilien, der durch Nichtrealisierung von Geschäftsabschlussmöglichkeiten während der Reservierungsdauer eintreten kann. Erwirbt der Interessent das Reservierungsobjekt und hat er auf Grund eines gesonderten erteilten Maklerauftrags eine Nachweis- oder Vermittlungsprovision an Grund & Haus - Immobilien zu zahlen, wird die Reservierungsgebühr auf die zu zahlende Provision angerechnet. Der Kaufinteressent hat einen Anspruch auf Rückzahlung einer bereits bezahlten Vergütung, wenn Grund & Haus - Immobilien gegen die o.g. Pflichten verstößt oder wenn Grund & Haus - Immobilien die Reservierung nicht gelingt.
§ 9 Die Haftung von Grund & Haus - Immobilien ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Angebot enthaltenen Angaben und für getätigte Aussagen von Verkäufern/Anbietern bzw. Objektinteressenten.
§ 10 Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
§ 11 Unsere Provision wird stets zum Abschluss eines Miet-, Pacht-, Kaufvertrages fällig. Im Falle der Mahnung berechnen wir für die 1. Mahnung Schreibgebühren in Höhe von 15,-EUR. Wird unsere Rechnung dann nicht sofort ausgeglichen, berechnen wir vier Prozent Zinsen über Bundes-Diskont ab Fälligkeit der Rechnung.
§ 12 Die Unwirksamkeit einer der Vertragsbestimmungen berührt den Bestand der anderen nicht.
§ 13 Gerichtstand und Erfüllungsort ist, soweit zulässig, Nürnberg.